Entziehung des Eigentums

Entziehung des Eigentums
withdrawal of ownership

Deutsch-Englisches Wörterbuch. 2015.

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  • Konfiskation — Entziehung des ⇡ Eigentums zu Gunsten des Staates (⇡ Fiskus) ganz ohne oder ohne ausreichende Entschädigung. Verfassungsrechtlich nicht zulässig (Art. 14 III GG). Sonderfall: ⇡ Einziehung von Gegenständen, mit denen eine strafbare Handlung… …   Lexikon der Economics

  • Enteignung — (expropriation; expropriation; espropriazione). Inhalt: I. Begriff; Allgemeines; Gesetzliche Bestimmungen. II. Gegenstand der E. III. Entschädigung der Eigentümer und Nebenberechtigten. IV. Rückerwerbsrecht. V. Benützung fremden Grundes für… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Enteignung — Vergesellschaftung; Verstaatlichung; Kollektivierung; Nationalisierung * * * Ent|eig|nung 〈f. 20〉 das Enteignen * * * Ent|eig|nung, die; , en: a) das ↑ Enteignen …   Universal-Lexikon

  • Rechlin — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentum (Deutschland) — In der deutschen Rechtswissenschaft bezeichnet Eigentum das Herrschaftsrecht einer Person über eine Sache. Für das Privatrecht sind in § 903 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) seine Eigenschaften bestimmt: Der Eigentümer einer Sache kann, soweit… …   Deutsch Wikipedia

  • Verbotene Eigenmacht — Die verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) ist die Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes durch widerrechtliche Entziehung oder Störung. Sie löst unterschiedliche Rechtsfolgen wie zum Beispiel das Selbsthilferecht des Besitzers und des… …   Deutsch Wikipedia

  • Plagiat — Ein Plagiat (über frz. aus lat. plagium, „Menschenraub“[1]) ist das Aneignen fremder geistiger Leistungen. Dies kann sich auf die Übernahme fremder Texte oder anderer Darstellungen (z. B. Zeitungs , Magazinartikel, Fotos, Filme,… …   Deutsch Wikipedia

  • Enteignung — (Zwangsenteignung, Expropriation), der Verwaltungsakt, (das Verfahren), durch den (das) das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte im öffentlichen Interesse dem Eigentümer oder sonstigen Berechtigten gegen Entschädigung zum Zweck der… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Enteignung — Als Enteignung (im 19. Jahrhundert entlehnt aus frz. expropriation, zu lat. proprius „eigen, eigentümlich“) bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, im Rahmen der Gesetze… …   Deutsch Wikipedia

  • Expropriation — Als Enteignung bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, auf Grund der Gesetze und gegen Entschädigung. In der Umgangssprache wird auch die Konfiskation, der… …   Deutsch Wikipedia

  • Kalte Enteignung — Als Enteignung bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, auf Grund der Gesetze und gegen Entschädigung. In der Umgangssprache wird auch die Konfiskation, der… …   Deutsch Wikipedia

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